AGB
ALLGEMEIN
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma "Christopher König, GOLDBIRD MEDIA, Schlehdornstr.15, 82031 Grünwald , (nachfolgend „Dienstleister” genannt) angenommenen Aufträge zur Produktion von Filmen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber” genannt) durchgeführt werden.
„Kunde“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Der Dienstleister erbringt seine Leistung im Rahmen einer freien Mitarbeit, als selbstständiger Auftragnehmer im Bereich Film, Foto oder sonstiger audiovisueller Medien. Spezifische Einzelheiten der Aufträge insbesondere im Hinblick auf Art und Umfang der zu erbringenden Leistung werden separat vereinbart oder sind dem Angebot zu entnehmen.
Diese Website wird angeboten von:
Christopher König
GOLDBIRD MEDIA
Schlehdornstr. 15
82031 Grünwald
E-Mail-Adresse des Anbieters: film@goldbird.de
§ 1 AUFTRAG
1.1 Entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beauftragt der Auftraggeber den Dienstleister mit einer Film- oder Fotoproduktion. Ein Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Eine Auftragserteilung kann auch durch eine E-Mail erfolgen, wenn diese den Namen und die E-Mailadresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Signatur in Form einer Wiedergabe des Namens am Ende der Nachricht enthält. Dies gilt dann als Willenserklärung und ist rechtlich zulässig.
1.2 Die Angebote auf der Webseite stellen lediglich unverbindliche Aufforderungen an den Auftraggeber dar, eine Anfrage bezüglich eines Projektes zu stellen. Es handelt sich hierbei um kein rechtlich bindendes Vertragsangebot.
1.3 Eine Anfrage des Auftraggebers zu einem möglichen Projekt stellt ebenfalls kein Angebot zur Annahme eines Auftrages dar.
§ 2 VERTRAULICHKEIT
Die unverschlüsselte Übermittlung von Daten im Internet kann nicht gewährleistet werden. Jeder Vertragspartner stellt auf seiner Seite auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem zur Verfügung.
§ 3 VERGÜTUNG & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet die Rechnung, die nach Abschluss des Projekts gestellt wird, per Überweisung zu zahlen.
3.2 Der Dienstleister ist berechtigt, vom Auftraggeber für eine vertragsgemäß erbrachte Teilleistung eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Abschlagszahlungen sind sofort fällig.
3.3 Ein laufendes Projekt, das im Anschluss auf Kundenfeedback angewiesen ist und mehr als vier Wochen beim Kunden ohne Fortschritt hinsichtlich der Produktionsprozesse verweilt, gibt dem Dienstleister das Recht, die Abschlussrechnung bereits frühzeitig i. H. des noch ausstehenden Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu stellen. Projektarbeiten werden selbstverständlich weiterhin fortgesetzt bzw. abgeschlossen, sobald es kundenseitig durch Rückmeldung fortgeführt werden kann.
3.4. Barauslagen, Spesen und andere besondere Kosten, die dem Dienstleister zur Erbringung der Leistung anfallen, sind gegen Rechnungsstellung sofort fällig. Reise- und Unterbringungskosten, die zur Erbringung der Leistung anfallen, trägt der Auftraggeber.
§ 4 KORREKTURWÜNSCHE, NACHTRÄGLICHE ANPASSUNGEN, ZUSATZLEISTUNGEN, REFERENZ
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für ihn produzierte Filme unverzüglich nach der Fertigstellung bzw. nach dem Erscheinen auf der Website oder bei einem Streaming Dienst Anbieter (bspw. www.youtube.com) zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Fertigstellung/ Einstellung schriftlich zu reklamieren. Erfolgt keine rechtzeitige Reklamation, entfallen jegliche Ansprüche (Gewährleistungsansprüche) des Auftraggebers.
4.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber Änderungswünsche hat, werden diese bis zu einer maximalen Anzahl von zwei Korrektur-/Anpassungs-Läufen (insgesamt halber Arbeitstag / 4 Stunden) kostenfrei umgesetzt. Änderungen, die über diese Anzahl hinausgehen, werden zu einem Stundensatz i. H. v. 100,00 Euro netto /Stunde dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4.3 Sollte nach Fertigstellung des Films der Auftraggeber Änderungen und/oder Zusatzleistungen wünschen, die im Angebot/Auftrag nicht vorgesehen waren, wird der Dienstleister dem Auftraggeber den Mehraufwand mit einem Stundensatz von 100,00 Euro netto (zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer) in Rechnung stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Mehraufwand entsprechend zu vergüten.
4.4 Für Änderungen, die durch den Kunden verschuldet wurden, wie zum Beispiel nachträgliche Textänderungen betreffend den Sprechtext und die Vertonung, werden die zusätzlich entstehenden Kosten durch die jeweilige Anpassung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der zusätzliche Aufwand ist stundengenau mit 100,00 Euro netto pro Stunde (zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer) zu vergüten.
4.5 Der Auftraggeber stimmt der Verwendung des entstandenen Werkes zu Referenzzwecken auf der Webseite goldbird.de, in Onlineprofilen des Unternehmens oder in sozialen Netzwerken automatisch zu. Sollte dies im ganzen oder in Teilen nicht gewünscht sein, so muss dies explizit bei Beauftragung aufgezeigt werden. Bei explizit zur internen Verwendung des Auftraggebers gedachten Aufnahmen oder wenn diese einer vereinbarten Geheimhaltung unterliegen, entfällt diese Klausel.
§ 5 PFLICHTEN DES KUNDEN
5.1 Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er alle erforderlichen Nutzungsrechte von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Texten, Fotos, Logos, Schriftarten und lizenzpflichtiger Musik erworben hat und frei darüber verfügen kann.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Dienstleister entstehen können.
5.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Dienstleisters Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Dienstleister kann Rechte und Pflichten aus dem Auftrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen.
§ 6 RÜCKTRITTSRECHT
6.1 Der Dienstleister behält sich ausdrücklich das Recht vor, auch nach Auftragserteilung die Produktion von Filmen oder Fotos aus Gründen abzulehnen, die für den Dienstleister eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Produktion urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
6.2 Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Trifft der Dienstleister an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die beim Dienstleister bereits entstanden sind.
6.3 Der Vertrag kann vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden. Bezüglich einer Ausfallvergütung gelten folgende Fristen:
Bei eintägigen Buchungen ist eine Stornierung bei mehr als 48 Stunden vor Auftragsbeginn kostenfrei möglich, bei weniger oder gleich 48 Stunden vor Auftragsbeginn fällt eine Ausfallvergütung von 50% der vereinbarten Vergütung an, ab 24 Stunden vorher wird die volle Vergütung fällig.
6.4 Das Risiko des Ausfalls oder des Abbruchs der Produktion trägt der Auftraggeber, sofern nicht der Dienstleister den Ausfall oder Abbruch zu vertreten hat. Ausfall oder Abbruch der Produktion berühren den Vergütungsanspruch des Dienstleisters nicht. Eine ggf. erforderliche Verschiebung der Produktion gilt als Ausfall in diesem Sinne, die Nachholung der Produktion ist ein neuer Auftrag.
§ 7 PREISE
Für die Produktion gilt das aufgeführte gültige Angebot, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
§ 8 GELTUNGSBEREICH
8.1 Für alle mit dem Dienstleister abzuschließenden / abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die hier beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Dienstleister erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
8.2 Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.
§ 9 EIGENTUMSÜBERTRAGUNG
Erst nach der vollständigen Bezahlung des Films durch den Kunden gehen die verbundenen Rechte und Pflichten vollständig an den Auftraggeber über. Eine Verwertung des vom Dienstleister hergestellten Werkes/gedrehten Materials/Fotos vor vollständigem Zahlungsausgleich ist dem Auftraggeber untersagt.
§ 10 HAFTUNG
10.1 Der Dienstleister haftet nicht dafür, dass die produzierten Werke bestimmte Ergebnisse (z.B. mögliche Umsatzsteigerung) nicht erzielen konnten.
10.2 Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit.
10.3 In allen anderen Fällen haftet der Dienstleister nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
10.4 Sollte aufgrund technischer Fehler oder menschlichem Versagen der Auftrag nicht wie vereinbart zustande kommen, so beschränkt sich die finanzielle Haftung ausschließlich auf die fehlerhaften Leistungen, maximal jedoch bis zur Höhe des jeweils vereinbarten Tagessatzes. Auslagen und Fahrtkosten sowie Kosten für Fremdequipment, fallen dennoch an.
§ 11 Sonstiges
11.1 Der Dienstleister ist berechtigt, die Leistungen durch oder unter Mitwirkung von Dritten (Erfüllungsgehilfen) zu erbringen. Der Dienstleister haftet für die Leistungserbringung auch dann wie für eigenes Handeln.
11.2 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen deutschem Recht.
11.3 Die Gerichte des Ortes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat – wie er sich aus den Angaben in diesem Dokument ergibt – sind ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben.
§ 12 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Diese AGB gelten ab dem 27.05.2024. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.